Notdienstgebühr: Was der Apotheken-Notdienst kostet
Wer nachts, am Sonntag oder an einem Feiertag eine Notdienst-Apotheke aufsucht, zahlt in der Regel eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro. Die Gebühr ist bundesweit einheitlich in § 6 der Arzneimittelpreisverordnung geregelt. Hier lesen Sie, wann sie anfällt, wann die Krankenkasse sie übernimmt und was Ihre Medikamente im Notdienst kosten.
2,50 Euro pro Besuch - die gesetzliche Grundlage
Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Grundlage ist § 6 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Die Verordnung erlaubt Apotheken, diesen Betrag zu erheben, wenn Sie den Notdienst in Anspruch nehmen.
Wichtig: Die Gebühr gilt je Inanspruchnahme, nicht je Medikament. Sie zahlen also einmal 2,50 Euro pro Besuch - egal, ob Sie ein Medikament mitnehmen oder mehrere. Auch mehrere Rezepte auf einmal lösen die Gebühr nur einmal aus.
Die Medikamente selbst kosten im Notdienst genauso viel wie tagsüber. Einen Nachtaufschlag auf Arzneimittelpreise gibt es nicht - die 2,50 Euro sind der einzige Zusatzbetrag.
Wann die Gebühr anfällt
§ 6 AMPreisV nennt drei Zeitfenster, in denen Apotheken die Gebühr erheben dürfen:
- werktags von 20 bis 6 Uhr
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig
- am 24. Dezember, sofern er ein Werktag ist, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr
Die Gebühr kann also auch tagsüber anfallen, etwa beim Sonntagsbesuch in der diensthabenden Apotheke. Mehr dazu im Ratgeber Notdienst an Feiertagen und Wochenenden.
Ob Sie ein Rezept einlösen oder rezeptfreie Produkte kaufen, spielt für die Gebühr keine Rolle. Rechtlich ist sie eine Kann-Regelung: Die Apotheke darf die 2,50 Euro erheben, muss es aber nicht.
Noctu-Vermerk: Wann die Krankenkasse zahlt
Gesetzlich Versicherte müssen die Gebühr nicht immer selbst tragen. Kreuzt die Ärztin oder der Arzt auf dem Rezept das Feld „noctu“ (lateinisch: nachts) an, übernimmt die Krankenkasse die 2,50 Euro. Solche Rezepte stammen häufig aus der Notfallpraxis oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117.
Der Vermerk wirkt allerdings nur, wenn Sie das Rezept auch tatsächlich während der Notdienstzeiten einlösen - also unverzüglich nach der Ausstellung. Lösen Sie es erst später zu normalen Öffnungszeiten ein, fällt ohnehin keine Gebühr an.
Auch beim E-Rezept gibt es das noctu-Feld, es gilt dort analog. Details dazu finden Sie im Ratgeber E-Rezept im Notdienst.
Zwei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Fieberzäpfchen ohne Rezept. Ihr Kind fiebert nachts um 2 Uhr, Sie kaufen in der Notdienst-Apotheke rezeptfreie Fieberzäpfchen. Sie zahlen den normalen Preis des Präparats plus 2,50 Euro Notdienstgebühr. Ohne Rezept gibt es keinen noctu-Vermerk - die Gebühr tragen Sie selbst.
Beispiel 2: Rezept mit noctu-Vermerk. Der ärztliche Bereitschaftsdienst stellt Ihnen nachts ein Rezept aus und kreuzt noctu an. Sie lösen es sofort in der Notdienst-Apotheke ein. Die Krankenkasse übernimmt die 2,50 Euro. Es bleiben nur die üblichen Kosten für das Medikament, bei gesetzlich Versicherten in der Regel die gesetzliche Zuzahlung.
Kaufen Sie in einem Besuch beides - Rezept einlösen plus rezeptfreie Produkte - bleibt es trotzdem bei einer einzigen Gebühr, denn sie gilt pro Inanspruchnahme.
Warum gibt es die Gebühr überhaupt?
Der Notdienst gehört zu den Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) beschreibt die 2,50 Euro als eine Art Schutzgebühr: Sie soll verhindern, dass Einkäufe ohne dringenden Grund in die Nacht verlegt werden.
Zur Finanzierung des Notdienstes gibt es außerdem seit 2013 den Nacht- und Notdienstfonds, eingeführt mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Er wird derzeit über einen Festzuschlag von 21 Cent je abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel gespeist - ab dem 1. Januar 2027 steigt dieser Zuschlag nach dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) auf 41 Cent - und zahlt Apotheken eine Pauschale je geleistetem Nachtdienst; ab Oktober 2026 werden auch kürzere Teilnotdienste bezuschusst. An Ihrer Gebühr vor Ort ändert das nichts - es sichert aber die flächendeckende Versorgung rund um die Uhr.
Häufige Fragen
Fällt die Notdienstgebühr für jedes Medikament an?
Nein. Die Gebühr gilt je Inanspruchnahme des Notdienstes, nicht je Medikament oder Rezept. Pro Besuch zahlen Sie höchstens einmal 2,50 Euro, egal wie viele Arzneimittel Sie mitnehmen.
Wer zahlt die Gebühr bei einem Rezept mit noctu-Vermerk?
Hat der Arzt das Feld „noctu“ auf dem Rezept angekreuzt, übernimmt die Krankenkasse die 2,50 Euro für gesetzlich Versicherte. Voraussetzung ist, dass Sie das Rezept unverzüglich während der Notdienstzeiten einlösen. Das noctu-Feld gibt es auch beim E-Rezept.
Muss die Apotheke die 2,50 Euro immer verlangen?
Nein. § 6 AMPreisV ist eine Kann-Regelung: Die Apotheke darf den Betrag im Notdienst erheben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ob sie darauf verzichtet, entscheidet die Apotheke selbst.
Quellen: § 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) - gesetze-im-internet.de · ABDA: Warum fällt in der Apotheke eine Notdienstgebühr an? · ABDA: Rezepturen, Betäubungsmittel und Notdienst · aponet.de: Notdienstgebühr in der Apotheke - das Wichtigste über den Zuschlag · ABDA - ApoVWG in Kraft: was schon jetzt gilt
Stand: Juli 2026 · Dieser Beitrag informiert über organisatorische und rechtliche Fragen - er ersetzt keine medizinische oder pharmazeutische Beratung.