Apotheken-Notdienst an Feiertagen und am Wochenende
Auch wenn Ihre Stammapotheke am Sonntag geschlossen ist, bleibt die Arzneimittelversorgung gesichert. In Deutschland übernimmt jede Nacht und an jedem Feiertag eine wechselnde Auswahl von Apotheken den Notdienst. Dieser Artikel erklärt, wie die Rotation funktioniert, was am Wochenende gilt und worauf Sie an Weihnachten und Silvester achten sollten.
So funktioniert der Notdienst an Sonn- und Feiertagen
Apotheken sind nach § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Damit nicht jede Apotheke rund um die Uhr öffnen muss, befreit die zuständige Behörde - in der Regel die Landesapothekerkammer - einen Teil der Apotheken, unter anderem sonntags und an gesetzlichen Feiertagen. Im Gegenzug übernimmt reihum eine Apotheke im Notdienstkreis den Dienst.
Eine Sonderregel für Feiertage brauchen Sie nicht: Die Rotation läuft an 365 Tagen im Jahr durch. Nach Zahlen der ABDA leisten etwa 900 Apotheken pro Nacht Notdienst und versorgen dabei rund 20.000 Patienten. Pro Jahr kommen so 334.000 Notdienste zusammen. Wie die Einteilung genau abläuft, lesen Sie im Beitrag Wer legt die Notdienste fest?.
Samstag ist nicht Sonntag: der Unterschied
Der Samstag ist rechtlich ein Werktag. Viele Apotheken öffnen samstags daher ganz regulär, oft bis in den Mittag. Eine Befreiung von der Dienstbereitschaft ist am Samstag erst ab 14:00 Uhr möglich. Wer vormittags ein Rezept einlöst, braucht also meist gar keinen Notdienst - auch an verkaufsoffenen Samstagen gelten einfach die normalen Öffnungszeiten der jeweiligen Apotheke.
Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist das anders: Hier dürfen Apotheken ganztägig befreit werden. Geöffnet hat dann nur die eingeteilte Notdienstapotheke. Das Ladenschlussgesetz erlaubt Apotheken zwar grundsätzlich, an allen Tagen zu öffnen. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie aber nur Arzneimittel, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel und Desinfektionsmittel abgeben.
Feiertage: hohe Nachfrage, früh informieren
An Feiertagen ist im Notdienst viel los. Nach Angaben der ABDA kommt mindestens die Hälfte der Notdienstkunden ohne vorherigen Arztkontakt in die Apotheke. Auf dem Land sind zudem die Wege länger und die Dienste häufiger: Eine Apotheke in München hat etwa 13 Notdienste pro Jahr, eine im Berchtesgadener Land 26.
Informieren Sie sich deshalb am besten schon vor dem Feiertag, welche Apotheke Dienst hat:
- Online über das Verbraucherportal aponet.de
- Telefonisch aus dem Festnetz unter 0800 00 22 8 33 (kostenlos) oder mobil unter 22 8 33 ohne Vorwahl (kostenpflichtig) - mehr dazu im Ratgeber Apothekenfinder 22 8 33
- Über den Aushang: Geschlossene Apotheken müssen gut sichtbar auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken hinweisen (§ 23 Abs. 5 ApBetrO)
Brauchen Sie außerhalb der Sprechzeiten ärztlichen Rat, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenlosen 116 117 rund um die Uhr. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 112.
Praxisbeispiel: Weihnachten und Silvester
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern Werktage. Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt aber am 24. und 31. Dezember eine Befreiung von der Dienstbereitschaft ab 14:00 Uhr. Viele Apotheken schließen an diesen Tagen deshalb mittags. Danach übernimmt die Notdienstapotheke. Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr sind gesetzliche Feiertage: Dann gilt der normale Feiertags-Notdienst mit ganztägiger Rotation.
Bei der Gebühr gibt es eine Besonderheit: Am 24. Dezember darf die Apotheke den Notdienstzuschlag bereits ab 14 Uhr berechnen, wenn der Tag auf einen Werktag fällt. Der 31. Dezember ist in § 6 der Arzneimittelpreisverordnung dagegen nicht genannt. Am Silvesternachmittag fällt der Zuschlag daher nicht an, sondern erst wieder in der Nachtzeit ab 20 Uhr - es sei denn, Silvester fällt auf einen Sonntag.
Was der Notdienst kostet
Im Notdienst dürfen Apotheken pro Inanspruchnahme einen Zuschlag von 2,50 Euro inklusive Umsatzsteuer berechnen - unabhängig davon, wie viele Medikamente Sie kaufen. An Sonn- und Feiertagen gilt das ganztägig, werktags zwischen 20 und 6 Uhr. Hat der Arzt auf dem Rezept das Feld noctu angekreuzt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Gebühr. Alle Einzelheiten lesen Sie im Ratgeber Notdienstgebühr.
Häufige Fragen
Hat sonntags immer eine Apotheke in meiner Nähe geöffnet?
Ja, die Notdienst-Rotation stellt die Versorgung flächendeckend sicher. Bundesweit haben etwa 900 Apotheken pro Nacht Dienst. In ländlichen Regionen kann die nächste Notdienstapotheke aber einige Kilometer entfernt sein. Prüfen Sie den Standort daher vorab über aponet.de oder telefonisch unter 0800 00 22 8 33.
Kostet die Apotheke am Sonntag oder Feiertag extra?
Die Apotheke darf an Sonn- und Feiertagen ganztägig eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme berechnen (§ 6 AMPreisV). Bei einem Rezept mit noctu-Vermerk des Arztes übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Gebühr.
Sind Heiligabend und Silvester Feiertage für Apotheken?
Nein, beides sind Werktage. Viele Apotheken schließen an diesen Tagen um 14 Uhr, weil die Apothekenbetriebsordnung ab dann eine Befreiung von der Dienstbereitschaft erlaubt. Ab dem Nachmittag versorgt Sie die eingeteilte Notdienstapotheke.
Quellen: § 23 ApBetrO - Dienstbereitschaft (gesetze-im-internet.de) · § 6 AMPreisV - Notdienst (gesetze-im-internet.de) · § 4 LadSchlG - Apotheken (gesetze-im-internet.de) · ABDA-Faktenblatt Nacht- und Notdienst (Stand Juni 2026) · ABDA: Weihnachten und Silvester - Apothekenfinder 22 8 33 · ABDA: An Weihnachten leisten Apotheken Notdienste · 116117 - Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Stand: Juli 2026 · Dieser Beitrag informiert über organisatorische und rechtliche Fragen - er ersetzt keine medizinische oder pharmazeutische Beratung.