Wer legt fest, welche Apotheke Notdienst hat?
Nachts um drei hat genau eine Apotheke in Ihrer Nähe geöffnet - aber wer bestimmt eigentlich, welche? Die Antwort führt zur Apothekenbetriebsordnung und zu den Landesapothekerkammern, die die Dienste einteilen. Wir erklären das System, die aktuellen Zahlen und warum die Wege zur Notdienst-Apotheke regional so unterschiedlich weit sind.
Ständige Dienstbereitschaft: Das sagt das Gesetz
Die Grundregel steht in § 23 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Rein rechtlich müsste also jede Apotheke rund um die Uhr erreichbar sein.
Praktisch wäre das weder nötig noch leistbar. Deshalb erlaubt § 23 ApBetrO der zuständigen Behörde, Apotheken für bestimmte Zeiten von dieser Pflicht zu befreien - etwa nachts, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen. Voraussetzung ist, dass eine andere Apotheke die Versorgung sicherstellt. Der Notdienst ist also keine freiwillige Extraleistung: Die diensthabende Apotheke ist schlicht diejenige, die gerade nicht befreit ist.
Dahinter steht § 1 des Apothekengesetzes: Apotheken sichern im öffentlichen Interesse die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Die Apothekerkammern teilen die Dienste ein
Zuständig für die Befreiung und damit für die Einteilung sind in der Praxis die Landesapothekerkammern. Sie legen in ihren Dienstbereitschaftsrichtlinien die Kriterien fest, traditionell über sogenannte Notdienstkreise mit rotierender Einteilung. Ihre Apotheke sucht sich den Dienst also nicht aus, sie wird eingeteilt.
Der Umfang ist beachtlich: Bundesweit leisten die Apotheken rund 334.000 Notdienste pro Jahr. Je Nacht sind nach ABDA-Angaben rund 900 Apotheken dienstbereit (Faktenblatt, Stand: Juni 2026). Sie versorgen zusammen etwa 20.000 Patientinnen und Patienten pro Nacht.
Neu seit 2024: Planung per Geodaten und Algorithmus
Mehrere Kammern haben die klassische Rotation inzwischen durch eine softwaregestützte Planung ersetzt. Hessen machte Anfang 2024 den Anfang: Ein Computersystem teilt die Dienste auf Basis der Geodaten jeder Apotheke ein, die alten Notdienstkreise wurden aufgelöst, ganz Hessen ist seither ein einziger Bezirk.
Bayern und Baden-Württemberg folgten zum 1. Januar 2025 mit einer intelligenten Notdienststeuerung: Alle Apothekenstandorte werden geocodiert, ein Algorithmus verteilt die Dienste ohne festen Turnus und verhindert, dass benachbarte Apotheken am selben Tag Dienst haben. Niedersachsen stellt zum Jahr 2027 um, mit mindestens 10 und höchstens 36 Diensten pro Apotheke und Jahr.
Das Ziel ist überall gleich: weniger Dienste pro Apotheke bei gleicher Versorgungssicherheit für Sie.
Warum die Wege regional unterschiedlich weit sind
Wie weit Ihre nächste Notdienst-Apotheke entfernt ist, hängt von Bevölkerungs- und Apothekendichte ab. In Großstädten teilen sich viele Apotheken die Dienste, auf dem Land müssen wenige Apotheken große Flächen abdecken. Das ABDA-Faktenblatt nennt ein Beispiel: Eine Münchner Apotheke hat etwa 13 Notdienste pro Jahr, eine Apotheke im Berchtesgadener Land etwa 26.
Für den ländlichen Raum definieren Kammern zumutbare Höchstentfernungen: In Hessen gelten seit der Reform bis zu 25 Kilometer als zumutbar, in Ausnahmefällen 30 Kilometer.
Damit sich seltene, aber aufwendige Landdienste tragen, zahlt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eine Pauschale je Volldienst - 2025 im Schnitt 544 Euro. Finanziert wird sie über einen Festzuschlag von derzeit 21 Cent pro rezeptpflichtiger Packung, der ab 2027 auf 41 Cent steigt.
Was das für Sie praktisch bedeutet
Sie müssen die Planung nicht verstehen, sondern nur wissen, welche Apotheke heute Dienst hat. Am schnellsten geht das über den bundesweiten Apothekenfinder 22 8 33 und das Portal aponet.de - dieser Service wurde 2025 rund 15,9 Millionen Mal genutzt.
Rechnen Sie im Notdienst mit einer Zusatzgebühr von 2,50 Euro pro Besuch. Wann sie anfällt und wann die Krankenkasse sie übernimmt, lesen Sie im Ratgeber Notdienstgebühr. Wie der Besuch an der Notdienstklappe abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Ablauf des Apotheken-Notdienstes.
Häufige Fragen
Kann sich eine Apotheke ihren Notdienst aussuchen oder einfach absagen?
Nein. Die Einteilung nimmt die zuständige Apothekerkammer vor, und von der Dienstbereitschaft befreit ist eine Apotheke nur, solange eine andere die Versorgung sicherstellt (§ 23 ApBetrO). Änderungen oder Tausche laufen über die Kammer, nicht über die einzelne Apotheke.
Warum haben Stadt-Apotheken seltener Notdienst als Land-Apotheken?
Weil sich in Städten viele Apotheken die Dienste teilen. Nach ABDA-Angaben hat eine Apotheke in München etwa 13 Notdienste pro Jahr, eine Apotheke im Berchtesgadener Land etwa 26. Dafür sind die Wege für Patienten in der Stadt kürzer.
Woher weiß ich, welche Apotheke heute Nacht Dienst hat?
Über den bundesweiten Apothekenfinder: online auf aponet.de, per Anruf oder SMS unter 22 8 33 (Mobilfunk, kostenpflichtig) sowie über den Aushang an jeder Apotheke. Angezeigt werden immer die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken.
Quellen: § 23 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) - Dienstbereitschaft, gesetze-im-internet.de · § 1 Apothekengesetz (ApoG), gesetze-im-internet.de · § 6 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) - Notdienstzuschlag, gesetze-im-internet.de · ABDA: Faktenblatt Nacht- und Notdienst (Stand Juni 2026) · ABDA: Nacht- und Notdienst - Immer erreichbar sein · Pharmazeutische Zeitung: Neues Notdienstsystem in Hessen gestartet · Bayerische Landesapothekerkammer: Delegiertenversammlung am 8. November 2023 (Beschluss intelligente Notdienststeuerung) · Pharmazeutische Zeitung: Neue Notdienstplanung kommt (Niedersachsen)
Stand: Juli 2026 · Dieser Beitrag informiert über organisatorische und rechtliche Fragen - er ersetzt keine medizinische oder pharmazeutische Beratung.